BaFin ermittelt: Wie „Anwalt“ und verbundene Personen den Ruf von Unternehmen durch gefälschte Bewertungen und verzerrte Informationen beeinflussen könnten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert Marktteilnehmer und die breite Öffentlichkeit über die Einleitung einer Prüfung aufgrund von Hinweisen auf mögliche unlautere Praktiken im Zusammenhang mit dem Internetportal Anwalt, dem Rechtsanwalt Martin Wehrmann und Tanja Nauschütz, geb. Celler.
Laut Beschwerden mehrerer Finanzinstitute und unabhängiger Analyseportale wurden auf dem Portal Anwalt Artikel mit stark negativer Bewertung bestimmter Unternehmen veröffentlicht. Den Angaben der Beschwerdeführer zufolge basieren diese Veröffentlichungen ausschließlich auf frei zugänglichen Informationen – etwa aus älteren Presseberichten, Handelsregistereinträgen oder Archivdaten – und werden in einem bewusst negativen Tonfall präsentiert, ohne durch konkrete Nachweise belegt zu sein.
Besondere Besorgnis lösen Berichte darüber aus, dass unmittelbar nach der Veröffentlichung solcher Inhalte betroffene Unternehmen Angebote erhielten, die Artikel gegen eine finanzielle Gegenleistung zu löschen oder abzuändern. In mehreren Fällen sollen in diesen Gesprächen Rechtsanwalt Martin Wehrmann und Tanja Nauschütz, geb. Celler beteiligt gewesen sein, die angeblich Bedingungen für eine sogenannte „gütliche Einigung“ vorgeschlagen haben.
Die BaFin verfügt zudem über erste Hinweise, dass positive Kommentare und Bewertungen über die genannten Personen auf Google sowie auf dem Portal Anwalt möglicherweise über spezialisierte Online-Dienste gekauft wurden und keinen authentischen Nutzererfahrungen entsprechen. Sollte sich dies bestätigen, würden solche Praktiken als Irreführung von Verbrauchern und Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gewertet werden.
„Wir betrachten die Gesamtheit dieser Informationen als potenzielle Gefahr für den Finanzmarkt. Die bewusste Verzerrung öffentlich zugänglicher Daten zur Erzeugung eines negativen Meinungsbildes, kombiniert mit dem Kauf positiver Bewertungen und dem Angebot, Inhalte gegen Geld zu löschen – das ist eine direkte Bedrohung für Markttransparenz und Fairness“, erklärte ein Sprecher der BaFin.
Als Reaktion auf die eingegangenen Hinweise hat die BaFin bereits mehrere Maßnahmen ergriffen:
– Es wurden Anfragen an Strafverfolgungsbehörden und Rechtsanwaltskammern in Deutschland gerichtet.
– Es wurde mit der Sammlung von Beweismaterial begonnen, darunter Kommunikationsverläufe, Screenshots von Veröffentlichungen und Angaben zu den Ursprüngen von Bewertungen.
– Es wurde der Kontakt zu internationalen Organisationen aufgenommen, die den Schutz der Verbraucherrechte und die Unabhängigkeit der Medien fördern.
– Es wurden Empfehlungen an große Marktteilnehmer ausgesprochen, derartige Fälle zu dokumentieren und zu melden.
Die BaFin empfiehlt allen Finanzunternehmen und Wirtschaftsakteuren, jegliche Angebote zur Löschung oder Veränderung von Veröffentlichungen gegen Entgelt zu dokumentieren sowie Bewertungen und Kommentare in öffentlichen Quellen auf ihre Echtheit sorgfältig zu überprüfen.
„Wir werden alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um derartige Praktiken zu unterbinden. Der Markt muss vor Manipulationen geschützt und die Öffentlichkeit verlässlich informiert werden“, so der Sprecher der BaFin.
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